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Rechtssicherheit Ihrer Investition durch das EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wirksamer Klimaschutz und Innovationsmotor für die Wirtschaft

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelingt werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Der wirksame Klimaschutz des EEG wird durch folgende Zahlen deutlich: Im Jahr 2003 wurden etwa 23 Millionen Tonnen (t) Kohlendioxid infolge des EEG eingespart, durch die Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt (Strom, Wärme und Treibstoffe) rund 53 Mio. t.


20 Jahre planbare Einnahmen

Als Grundlage für die Vergütung dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004. Es werden damit alle Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen. Die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sind abhängig vom Zuwachs und können auf der Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden.